Muss ich mein Buch an die Deutsche Nationalbibliothek senden?

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) nimmt die Pflichtabgabe auf Bundesebene wahr. Dies bedeutet, dass, wenn du als Autor über eine Self-Publishing-Plattform wie wir es sind, ein Buch veröffentlichst, müssen zwei Exemplare davon an die Deutsche Nationalbibliothek gesendet werden. Dies gilt auch für alle, die NICHT im VLB eingetragen sind. Die Ablieferungspflicht muss innerhalb einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung des Medienwerkes erfolgen. Die Bibliothek ist nach einem erfolglosem Mahnungsverfahren von weiteren drei Wochen berechtigt, die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig zu beschaffen. Sollte diese Handlung ebenfalls nicht vornehmer sein, kann das ein Zwangsgeld in der Höhe von bis zu 25.000€ laut DNB nach sich ziehen. Jedoch ist uns bis jetzt noch kein Fall davon zu Ohren gekommen.

Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen werden wir dir nun erklären, wie du deine Bücher an die DNB sendest und was genau du dabei zu beachten musst.

Bücher an die Deutsche Nationalbibliothek auf Bundesebene senden

Körperliche Medienwerke

Im Allgemeinen spricht die Deutsche Nationalbibliothek von sogenannte körperlichen Medienwerken, welche der Pflichtablieferung unterliegen. Diese sind „Veröffentlichungen auf einem körperlichen Träger. Dazu gehören vor allem gedruckte Bücher und Zeitschriften, aber auch Publikationen auf Mikrofiche, Musik und Hörbücher auf CD, Schallplatten und weitere Medienarten.“

Es ist nicht wichtig, ob das Medienwerk durch einen Verlag, einer Self-Publishing-Plattform, oder von einer Privatperson veröffentlicht wurde. Alle sind verpflichtet, zwei Exemplare des veröffentlichten Buches an die Deutsche Nationalbibliothek zu schicken.

„Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.“ Zudem gilt, dass egal ob die Bücher als Print-on-Demand oder E-Book veröffentlicht wurden, sobald mehr als 25 physische Werke davon verkauft wurden, muss das Buch an die Deutsche Nationalbibliothek gesendet werden.

Versendung der Plichtexemplare über unsere Plattform

Die gute Nachricht ist, dass du die Pflichtexemplare direkt über unsere Plattform an die Deutsche Nationalbibliothek senden kannst, nachdem du dein Buch veröffentlicht hast. Hierzu musst du einfach nach der Veröffentlichung deines Buches ‚Vermarktung‘ auswählen und dann zu ‚Bibliotheken‘ gehen, um deine Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden. Du musst dann nichts weiteres mehr erledigen. 

Plattform Schritt Vermarktung

Selbstständige Versendung der Pflichtexemplare

Die Lieferung sollte vollständig und in einem einwandfreien Zustand sein. Zudem kommt der Autor selbst für die entstehenden Versandkosten auf (in Angesicht der 10.000€ Geldstrafe ein nur sehr kleiner Aufwand).
Die Deutsche Nationalbibliothek hat deutschlandweit zwei Stellen, an der die Lieferungen angenommen werden:

Leipzig:

  • In zweifacher Ausfertigung (2 Bücher) für Veröffentlichungen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
  • Lieferadresse:
    Deutsche Nationalbibliothek
    Deutscher Platz 1
    04103 Leipzig

Frankfurt am Main:

  • In zweifacher Ausfertigung (2 Bücher) für Veröffentlichungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein
  • Lieferadresse:
    Deutsche Nationalbibliothek
    Adickesallee 1
    60322 Frankfurt am Main

Zusammengefasst bedeutet dies, dass du

  • 2 Bücher (Taschenbuch-Format) in einem einfachen Umschlag
  • ein kurzes, formloses Schreiben (Titel, Erscheinungsdatum, ISBN)

spätestens eine Woche nach dem Veröffentlichen des entsprechenden Buches einreichst. Jede im Nachhinein vorgenommene Änderung erfordert die Einsendung eines neuen Pflichtexemplares mit neuer ISBN. Beim Registrieren bei der DNB kannst du hierfür auf „Direktversand von Kopien“ klicken, um die weitere Vorgehensweise sehen zu können und deine Bücher ordnungsgemäß versenden zu können.

Neben den physischen Büchern müssen auch E-Book-Veröffentlichungen in der DNB festgehalten werden. Diese sogenannten Netzpublikationen kannst du folgendermaßen einreichen:

Bei der Registrierung in der DNB klicke auf „Ablieferung von Netzpublikationen“ und folgen den weiteren Schritten. Bedenke bitte, dass die Datei das Format .pdf oder .epub besitzen sollte, da .mobi noch nicht unterstützt wird. Ist deine E-Book-Datei als .mobi abgespeichert, dann kannst du diese hochladen und ganz einfach konvertieren lassen.

Email: erwerbmedien@dnb.de

Bücher an die Deutsche Nationalbibliothek auf Landesebene senden

Der gerade beschriebene Vorgang bezieht sich auf die Pflichtabgabe auf Bundesebene, es gibt jedoch auch die Pflichtabgabe auf Landesebene. Bayern und Baden-Württemberg verlangen die Einreichung von zwei Exemplaren, alle anderen Bundesländer sind mit einem Exemplar bereits zufrieden.

Hier die Auflistung aller Landesbibliotheken für die entsprechenden Bundesländer:

  • Baden-Württemberg: Jeweils ein Exemplar an die Badische Landesbibliothek (Karlsruhe) und an die Württembergische Landesbibliothek (Stuttgart)
  • Bayern: 2 Exemplare an die Bayerische Landesbibliothek (München)
  • Berlin: Zentral- und Landesbibliothek (Berlin)
  • Brandenburg: Stadt- und Landesbibliothek (Potsdam)
  • Bremen: Staats- und Universitätsbibliothek (Bremen)
  • Hamburg: Staats- und Universitätsbibliothek (Hamburg)
  • Hessen: unterschiedlich nach Verlagsort
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen: Niedersächsische Landesbibliothek (Hannover)
  • Nordrhein-Westfalen: unterschiedlich nach Verlagsort
  • Rheinland-Pfalz: unterschiedlich nach Verlagsort
  • Saarland: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
  • Sachsen: Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (Dresden)
  • Sachsen-Anhalt: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (Halle a. d. Saale)
  • Schleswig-Holstein: Anbieten und auf Verlangen an Universitätsbibliothek Kiel, Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (Kiel) sowie Stadtbibliothek (Lübeck)
  • Thüringen: Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Jena)

Österreichische Nationalbibliothek

Muss ich mein Buch an die Österreichische Nationalbibliothek versenden?

Die Antwort ist ja. Wenn du ein Buch in Österreich veröffentlichst, bist du dazu verpflichtet, ein Pflichtexemplar an die Österreichische Nationalbibliothek zu versenden. Laut §3 Abs. 1 der österreichischen Bibliotheksordnung, ist die allgemeine Aufgabe der Nationalbibliothek die Sammlung und Archivierung aller publizierten elektronischen Medien. Die Österreichische Nationalbibliothek strebt eine möglichst vollständige Sammlung an herausgegebenen Medien an, um sicherzustellen, dass auch die folgenden Generationen Zugriff auf diese haben.

Abzuliefernden Materialien

Laut der Österreichischen Nationalbibliothek musst du sowohl alle gedruckten als auch alle digitalen Publikationen, die du in Österreich veröffentlichst, abliefern. Zu diesen Publikationen gehören:

  • Bücher
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • audiovisuelle Materialien
  • elektronische Publikationen
  • Online- Ressourcen

Ablieferung der digitalen Medien

Wie bereits erwähnt, sammelt die Österreichische Nationalbibliothek auch elektronische Medien, die nicht in gedruckter Form erscheinen. Zu diesen Mieden gehören unter anderem:

  • Publizierte E-Journals
  • Online-Publikationen von Privatpersonen
  • Körperschaften wie z.B. Jahresberichte oder wissenschaftlichen Institutionen wie z.B. Forschungsberichte

Zusätzliche Gesetzliche Informationen

Sollte es der Fall sein, dass die Österreichische Nationalbibliothek aufgrund von beispielsweise technischen Gründen die Medien nicht automatisiert gesammelt werden können, sieht das Mediengesetz (§ 43b MedienG) die Ablieferung elektronischer Medien durch den Medieninhaber vor. Solange es also mit der Österreichischen Nationalbibliothek vereinbart wurde, kannst du als Medieninhaber jederzeit in jeder technischen Form deine Medien einsenden.

  • Übermittlung einzelner Dokumente per E-Mail an » e-pubs@onb.ac.at
  • Übermittlung von Zugangsdaten zur Abholung via http oder https-Protokoll
  • Bereitstellung der abzuliefernden Medieninhalte auf einem FTP- oder sFTP-Server
  • Übermittlung der Medieninhalte auf einem Datenträger (CD-ROM, USB-Stick)

Bitte berücksichtige, dass das bevorzugte Ablieferungsformat der Publizierung PDF/A bzw. PDF sein sollte. Alle Medien, die bei der Österreichischen Nationalbibliothek eingeliefert wurden, sind nur in dessen Räumlichkeiten und anderen berechtigten Bibliotheken zugänglich.

Die Nutzungsbewilligung

Mit der Nutzungsbewilligung (NUTZUNGSBEWILLIGUNG-Vorlage) kannst du als Medieninhaber regeln, wie genau die Österreichischen Nationalbibliothek deine Publikationen zu den Verfügungen stellen darf. Hierbei hast du drei Optionen:

  • Frei im Internet
  • Mehrfachzugriff innerhalb des Netzes der Österreichischen Nationalbibliothek
  • Einzelzugriff innerhalb des Netzes der Österreichischen Nationalbibliothek (standardmäßig per Gesetz)

Du kannst deine ausgefüllte und unterschriebene Nutzungsbewilligung an e-pubs@onb.ac.at senden oder per Post/Fax an:

Österreichische Nationalbibliothek
Hauptabteilung Digitale Bibliothek/LZA
Josefsplatz 1
1015 Wien
Fax: +43 1 534 10-610

Schweizerische Nationalbibliothek

Laut der Schweizerischen Nationalbibliothek, gibt es keine Plfichtabgabe auf der nationalen Ebene. Jedoch ist aus diesem Grund die Vereinbarung mit den Schweizer Verlagsverbändern SBVV sehr wichtig, um die Sammlung der Schweizerischen Nationalbibliothek zu vergrößern. Wie viele Exemplare du abliefern kannst, oder welche Kriterien du berücksichtigen musst, können unterschiedlich sein und von Faktoren wie Verlagstype und der Art der Veröffentlichung abhängen. Die Schweizerische Nationalbibliothek ist dazu verpflichtet, all deine eingesendeten Dokumente in Originalform aufzubewahren. Mit konservatischen Maßnahmen ist es der Nationalbibliothek möglich, die Lebensdauer dieser Güter zu verlängern.

Die Aufgabe der Schweizerischen Nationalbibliothek ist es, Helvetica wie alle digitalen als auch gedruckten Publikationen in der Schweiz zu sammeln. Um dafür zu sorgen, dass die Sammlung auch vollständig ist, erwirbt die Schweizerische Nationalbibliothek Informationsträger innerhalb der Schweiz oder die mit der Schweiz in Verbindung stehen, in Vergangenheit, Gegenwart, und Zukunft. Zu diesem gehören unter anderem:

  • gedruckte Dokumente
  • grafische und fotografische Dokumente
  • Bildaufzeichnungen
  • digitale Dokumente (Abschlussarbeiten, kommerzielle Publikationen, offizielle Dokumente des Bundes)
  • Manuskripte
  • E-Helvetica

Zu weiteren Fragen kannst du jederzeit mit der Schweizerischen Nationalbibliothek in Kontakt treten via:

Schweizerische Nationalbibliothek
Erwerbung
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Schweiz
Telefon: +41 58 462 07 62
E-Mail: acquisitions@nb.admin.ch