Inhalt
- Rechte beim Titelschutz
- Rechte bei Inhalten
- Rechte bei Bildern
- Rechte des Urhebers
- Nutzungsrechte
- Rechte bezüglich ISBN und Pflichtexemplare
- Rechte bezüglich Impressumspflicht
- Buchpreisbindungsgesetz
- Versteuern der Einnahmen
Geltende Rechte für Self-Publisher
Während Verlagsautor:innen bei einer Buchveröffentlichung von einem ganzen Team unterstützt werden, ist ein Self-Publisher meist komplett auf sich allein gestellt. Viele Indie-Autor:innen sind dabei vor allem bei der Gesetzeslage und die für sie geltende Rechte etwas unsicher. Wir wollen ein wenig Licht ins Dunkel bringen, damit du dein Werk vor der Veröffentlichung in Bezug auf rechtliche Voraussetzungen für eine Buchveröffentlichung noch einmal ganz genau unter die Lupe nehmen kannst, um so spätere böse Überraschungen zu vermeiden. Wie immer, wenn es um Gesetze und Recht geht, ist die Thematik sehr komplex, daher kann sie hier auch nur angerissen werden, um zumindest ein Basiswissen zu vermitteln.
1. Rechte beim Titelschutz
Der Titel eines Buches ist von entscheidender Bedeutung. Denn dieser soll nicht nur erste Informationen über den Inhalt vermitteln, sondern auch die Neugierde und Aufmerksamkeit des Lesers wecken. Daher schützt das Gesetz diesen ebenso wie den Inhalt, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Rechte des Titelschutz schützen aber nicht nur Buch- sondern auch Filmtitel und Titel von Bühnenstücken etc. Um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollte man bei der Titelfindung also gut recherchieren und sich nicht nur den Buchmarkt genauer anschauen. Falls es deinen Wunschtitel bereits in der gleichen oder einer ähnlichen Variante gibt, solltest du den/die Inhaber:in der Rechte kontaktieren und dir eine Genehmigung einholen. Wenn ein Titel vom Markt genommen wird, erlischt der Titelschutz meist fünf Jahre später, allerdings sollte dies im Einzelfall noch einmal geprüft werden. Außerdem sollte man beachten, dass auch einzeln verwendete Wörter als Wortmarken geschützt sein können.
Wenn du dies getan hast oder der gewünschte Titel ohnehin noch nicht vergeben ist, solltest du einen Titelschutz beantragen. Vor der Veröffentlichung kannst du den Titel bei dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels anmelden oder du zeigst den Titel mit der Veröffentlichung bei Buchmarkt.de an.
2. Rechte bei Inhalten
Trotz der Meinungsfreiheit in Deutschland sollten die Inhalte deines Buches natürlich nicht gegen geltende Rechte verstoßen. Es sollten weder die Grundprinzipien der Demokratie noch die Rechtsstaatlichkeit verletzt werden, ebenso sollte die Würde des Menschen geachtet werden. Darüber hinaus müssen ebenso die Persönlichkeitsrechte anderer respektiert werden. Daher kannst du nicht einfach über eine dir ungeliebte Person herziehen. Selbst wenn die Namen geändert wurden, können Menschen, falls diese sich wiedererkennen und sich beleidigt fühlen, Klage erheben.
Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass wenn Materialien aus dem Open-Source-Bereich (wie beispielsweise Wikipedia) verwendet werden, diese auch mit entsprechenden Lizenzen angegeben werden.
3. Rechte bei Bildern
Viele rechtliche Probleme im Buchhandel hängen mit der rechtswidrigen Nutzung von Bildmaterialien im Buch oder auf dessen Umschlag zusammen. Wenn du keine Rechte für die Bilder, die du benutzt hast, solltest du auf diese verzichten. Geh stattdessen auf Nummer sicher und verwende eigene Bilder oder nutze eine der Bilddatenbanken, wie iStockphoto, Unsplash oder Pixabay, welche eine Vielzahl von lizenzfreien Bildern zur Verfügung stellen. Wenn man andere Bilder verwenden möchte, sollte man vor der Veröffentlichung die Bildrechte einholen und den/die Urheber:in in dem Impressum oder an einer anderen Stelle im Buch aufführen.
4. Rechte des Urhebers
Deine Texte und Bücher werden automatisch als deine „persönliche geistige Schöpfung“ durch das deutsche Urheberrecht geschützt. Das Copyright-Siegel wird dafür nicht benötigt, jedoch kann es andere noch mal auf das Urheberrecht aufmerksam machen. Ausgewählte Textpassagen dürfen allerdings mit entsprechendem Beleg der Quelle zitiert werden, ebenso ist es für den Privatgebrauch erlaubt einzelne Teile eines Werkes zu kopieren oder ein Werk in Bereichen wie Unterricht und Forschung zu nutzen.
Das Urheberrecht gilt lebenslang und wird nach dem Tod den Erben übertragen. Erst 70 Jahre nach deinem Tod erlischt das Urheberrecht.
5. Nutzungsrechte
Als Urheber:in hat der/die Autor:in nach dem Urhebergesetz das ausschließliche Recht sein Werk in physischer und nicht-physischer Form zu verwerten. Wenn man sein Manuskript also nicht selbst drucken und privat verkaufen möchte, muss man Anderen gewisse Nutzungsrechte einräumen. Wenn es sich um ein E-Book handelt, musst du den Händler:innen beispielsweise auch erlauben die Daten auf ihrem Server zu speichern.
6. Rechte bezüglich ISBN und Pflichtexemplare
Wenn du dein Buch nicht nur direkt (über deine eigene Website und Co.) vertreiben möchtest, sondern auch über den (Online-)Handel, benötigst du eine ISBN. Falls du sowohl eine Print- als auch eine E-Book-Version deines Buches veröffentlichen möchtest, brauchst du zwei ISBN, für jede Buchversion eine eigene.
Darüber hinaus gilt für Bücher mit ISBN die Ablieferungspflicht. Diese besagt, dass zwei Pflichtexemplare an die deutsche Nationalbibliothek abzuliefern sind (abhängig vom jeweiligen Bundesland ist es möglich, dass auch die Landesbibliothek Exemplare erhalten muss). Unveränderte Neuauflagen, sowie Titel, die in einer geringeren Auflage als 25 Exemplare erschienen sind, müssen allerdings nicht abgeliefert werden.
Tipp: Gebe bei der Bestellung der abzuliefernden Exemplare direkt die Anschrift der Nationalbibliothek an, so kann man sich doppelte Versandkosten sparen.
7. Rechte bezüglich Impressumspflicht
Als Autor:in ist man gesetzlich dazu verpflichtet, dass das Buch ein Impressum enthält. Dies gilt dabei gleichermaßen für Printbücher und E-Books. Ob man das Impressum am Anfang oder am Ende des Buches positioniert, ist dabei egal. Bei gedruckten Büchern ist es üblich das Impressum auf den ersten Seiten zu platzieren, bevor der eigentliche Buch-Text beginnt. Bei E-Books findet man das Impressum dagegen häufig am Ende bzw. auf der letzten Seite des Buches.
Die Angaben im Impressum sind abhängig von dem Bundesland in dem man lebt, da sie durch die jeweiligen Landespressegesetze bestimmt werden. Aus dem Impressum sollte aber generell immer hervorgehen, wer für die Inhalte des Buches verantwortlich ist, im Normalfall also der/die Autor:in. Darüber hinaus muss auch der Hersteller des Produktes genannt werden. Falls man unter einem Pseudonym publiziert und den richtigen Namen nicht angeben möchte, kann man dafür sogenannte Pseudonym-Dienste in Anspruch nehmen. Dies sind Dienstleister, die eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung stellen, das Einrichten eines Postfachs ist nicht ausreichend! Es ist wichtig, dass dir gegebenenfalls Gerichtspost zugestellt werden kann. Wenn der Druck-Dienstleister wie Bookmundo auch als Verlag auftritt, reicht es auch, wenn man diesen angibt.
In vielen Büchern sind darüber hinaus auch die ISBN und der Hinweis auf die Nationalbibliothek im Impressum angegeben. Diese Informationen sind allerdings kein Pflichtbestandteil. Der Standardvermerk der Nationalbibliothek soll aber als Hilfestellung für die Erfassung von Titel mit ISBN dienen. Dieser lautet:
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.dnb.de abrufbar.
Informationen zu Lektor:in, Grafiker:in etc. sind vom Gesetz gesehen freiwillig, sollten aber allein aus Gründen der Fairness angegeben werden. Ebenso steht es dir frei, weitere Angaben zu machen wie beispielsweise zu deiner Website oder Social-Media Kanälen etc.
Ein Impressum kann zum Beispiel so aussehen:
8. Buchpreisbindungsgesetz
Das Buchpreisbindungsgesetz besagt, dass Bücher, sowohl Printversionen als auch E-Books, in Deutschland der Buchpreisbindung unterliegen. Dies dient zum Schutz des Buches als Kulturgut. So soll zum einen der Erhalt eines großen Buchangebots garantiert werden, denn Bestseller geraten auf dem Markt nicht unter Preisdruck und mit dem erzielten Gewinn des Bestsellers kann der Verlag auch Bücher mit weniger Umsatzpotential rausbringen. Durch den festen Verkaufspreis finanziert der Bestseller also die kleineren Veröffentlichungen mit. Zum anderen soll durch die Buchpreisbindung der Erhalt einer großen Anzahl an Verkaufsstellen sichergestellt werden. Denn so sind kleinere Buchhandlungen nicht gezwungen in den Wettbewerb mit Großen treten zu müssen. Dadurch wird gesichert, dass auch Buchhandlungen in Dörfern und Kleinstädten bestehen können und so allerorts jedermann Bücher erwerben kann.
Auch Self-Publisher müssen dieses Gesetz beachten. Daher ist es nicht erlaubt, ein Buch auf verschiedenen Plattformen zu unterschiedlichen Preisen zu veröffentlichen. Darüber hinaus dürfen die Bücher nicht geschäftsmäßig mit Zugaben oder Rabatten angeboten werden.
Ausnahmen bilden kostenlose Rezensionsexemplare, die man an Blogger:innen oder Journalist:innen verschickt. Privatverkäufe sind ebenso von der der Buchpreisbindung befreit, zumindest solange keine geschäftsmäßige Absicht zu erkennen ist. Eine größere Menge vergünstigter Exemplare auf Plattformen wie Ebay einzustellen, wäre zum Beispiel kritisch.
9. Versteuern der Einnahmen
Generell gilt, dass jedes Einkommen dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden muss. Die Anmeldung eines Gewerbes ist für eine Veröffentlichung nicht notwendig. Autoren zählen zu den klassischen Freiberuflern. Eine freiberufliche Tätigkeit sollte man am besten noch vor der Aufnahme dem Finanzsamt melden. Einkommenssteuer müssen freie Autoren aber erst zahlen, wenn die Nebeneinkünfte aus schriftstellerischer Arbeit nach Abzug der Betriebsausgaben 410 Euro im Jahr überschreiten.